Cyber-Polizei entlarvt Betrüger, die EU-"Investoren" betrogen haben
Die Cyber-Polizei hat eine internationale kriminelle Bande entlarvt, die EU-"Investoren" um Hunderttausende von Euro betrogen hat.
Die Cyberpolizei hat zusammen mit Ermittlern der Hauptabteilung der Nationalen Polizei und ausländischen Kollegen die Aktivitäten der Gruppe gestoppt und die Vermögenswerte der Betrüger in mehr als 20 Ländern eingefroren. Darüber berichtet die Abteilung für Cyberpolizei der Nationalen Polizei.
Seit 2019 haben die Betrüger mehr als 100 Webressourcen geschaffen, auf denen sie Einlegern anboten, Supergewinne aus Investitionen in Kryptowährungen und dem Handel mit Wertpapieren auf virtuellen Finanzmärkten zu erhalten, - berichtet die Cyberpolizei.
Die Betrüger haben Call-Center in der Ukraine und in Georgien eingerichtet. Die Betrüger wählten Mitarbeiter mit Fremdsprachenkenntnissen aus und brachten ihnen bei, bei der Kommunikation mit "Kunden" Social-Engineering-Methoden anzuwenden. Die Schwindler überredeten die Bürger, erhebliche Investitionen zu tätigen.
Die Opfer wurden überredet, eine spezielle Software zu installieren. Auf diese Weise verschafften sich die Betrüger Fernzugriff auf die Computer der Opfer und hoben deren Ersparnisse auf Konten unter ihrer Kontrolle ab. Bei den Opfern handelte es sich hauptsächlich um Schweizer und deutsche Anleger", heißt es in dem Bericht.
Die ukrainischen Strafverfolgungsbehörden haben zusammen mit Kollegen von Eurojust und Europol und unter Beteiligung von Strafverfolgungsbehörden aus Georgien, Deutschland und der Schweiz eine mehrstufige internationale Operation durchgeführt, um die transnationale kriminelle Gruppe zu neutralisieren.
Es wurden umfangreiche Durchsuchungen in der Ukraine und in Georgien durchgeführt. Computerausrüstung, Mobiltelefone, Bargeld und Unterlagen wurden beschlagnahmt. Gleichzeitig wurden die Vermögenswerte der Organisatoren der kriminellen Gruppe in mehr als 20 Ländern in den EU-Ländern eingefroren.
Die Ermittler der Nationalen Polizei führen ein Strafverfahren nach Teil 4 des Artikels 190 (Betrug) des Strafgesetzbuches der Ukraine durch. Der Artikel sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu acht Jahren vor.