Einreise-/Ausreisesystem (EES) - wie der Grenzübertritt stattfinden wird

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Die EU bereitet sich auf die Einführung eines neuen Einreise-/Ausreisesystems (EES) vor.

Im Juli 2025 ist das Einreise-/Ausreisesystem (EES) in der EU noch nicht betriebsbereit, aber seine Einführung wird sehr bald erwartet - voraussichtlich im Oktober 2025.

Was bedeutet das jetzt?

Während das Überschreiten der Schengen-Grenzen für Ukrainer immer noch erfolgt - mit einem ausländischen Reisepass mit obligatorischen Kennzeichen der Grenzbeamten.
Nach der Aktivierung des EES-Systems bei der Ein- und Ausreise wird begonnen:

  • die Erfassung biometrischer Daten (einschließlich Gesichtsscan und Fingerabdrücke);
  • automatische Berechnung der Anzahl der Aufenthaltstage im Schengen-Raum (in der Regel 90 von 180).

Wenn Sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis haben, zum Beispiel in Deutschland (sei es nach §24 oder einer anderen Art von Aufenthaltstitel), wird sich für Sie mit der Einführung des EES nichts Wesentliches ändern. Das System wird Inhabern eines solchen Aufenthaltstitels die Reise ins Ausland und die Rückkehr nicht verwehren.

Sie sollten jedoch bedenken, dass alle Grenzübertritte nun in einer europaweiten Datenbank erfasst werden und es für die Grenzbeamten einfacher sein wird, die Gesamtzeit, die Ausländer im Schengen-Raum verbringen, zu verfolgen.

Verwechseln Sie nicht EES und ETIAS

Manche Leute verwechseln das EES fälschlicherweise mit einem anderen System, ETIAS.
Das EES ist ein kostenloses Grenzkontrollinstrument, mit dem Ein- und Ausreisen erfasst werden können.
ETIAS ist eine geplante Neuerung: eine elektronische Reisegenehmigung, das Analogon zum amerikanischen ESTA. Seine Kosten werden bei etwa 7 € liegen. Der Start von ETIAS wurde jedoch ebenfalls verschoben - vorläufig auf Ende 2025 oder Anfang 2026.