Europäische Union vereinbart Sicherheitsgarantien mit der Ukraine

Das Abkommen könnte bis spätestens Anfang Juli unterzeichnet werden.

Die EU-Botschafter haben sich bereits auf den Entwurf eines bilateralen Sicherheitsabkommens zwischen der Ukraine und der EU geeinigt, das als Folgemaßnahme zur G7-Erklärung über "Sicherheitsgarantien" bis Ende Juni fertiggestellt werden soll.

Der Text des Abkommens besagt, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten durch militärische, humanitäre, finanzielle, handelspolitische und wirtschaftliche Unterstützung eine Schlüsselrolle für die langfristige Sicherheit und Nachhaltigkeit der Ukraine spielen. Er bezieht sich auch auf die Aufnahme von Flüchtlingen, die Unterstützung von Reformen und Sanktionen sowie den Wiederaufbau.

Die EU verspricht außerdem weitere Lieferungen von Militärhilfe, Hilfe bei der militärischen Ausbildung, Minenräumung, Reformen im Verteidigungssektor, Zusammenarbeit bei der Bekämpfung hybrider Bedrohungen und Cyberattacken sowie Hilfe beim Wiederaufbau. Gleichzeitig schließt das Abkommen die Beteiligung europäischer Truppen an Kampfeinsätzen gegen Russland aus. Brüssel verpflichtet sich, das ukrainische Militär weiterhin auszubilden und bei der Verteidigung zu helfen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die EU-Länder vereinbart haben, der Ukraine bis Ende Juni 2023 Sicherheitsgarantien zu geben. Wie bekannt, schließt die Ukraine heute weiterhin Sicherheitsabkommen mit ihren Partnern ab. Derzeit sind bilaterale Sicherheitsabkommen mit neun Ländern unterzeichnet worden. Die Ukraine hat auch das Vereinigte Königreich, Deutschland, Frankreich, Deutschland, Dänemark, Kanada, Italien, die Niederlande und Finnland in diese Abkommen einbezogen.

Mit den USA hat die Ukraine die vierte Gesprächsrunde zur Unterzeichnung eines bilateralen Abkommens über Sicherheitsgarantien abgehalten.

Sieben EU-Länder weigern sich, bilaterale Abkommen mit der Ukraine zu schließen - die Slowakei, Ungarn, Kroatien, Bulgarien, Zypern und die neutralen Staaten Irland, Österreich und Malta. Die Schweiz und die Türkei, die nicht Mitglied der EU sind.