Ukrainer in Polen können Kosten für Medikamente erstattet bekommen

Ukrainer, die gezwungen sind, nach Polen zu evakuieren, haben unter den gleichen Bedingungen wie Polen Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Kauf von Medikamenten.

Dies teilte das Ministerium für Wiedereingliederung der vorübergehend besetzten Gebiete mit.

Damit ein Ukrainer eine Erstattung für Medikamente erhält, muss er oder sie Folgendes vorweisen können

  • ein Rezept von einem Arzt;
  • eine PESEL-Nummer;
  • ein Dokument, das den Grenzübertritt nicht früher als am 24. Februar 2022 bestätigt.

Die Liste der erstattungsfähigen Arzneimittel wird monatlich aktualisiert. Die vollständige und aktuelle Liste finden Sie hier.

Nur Apotheken, die einen Vertrag mit dem Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ) Polens unterzeichnet haben, können erstattungsfähige Arzneimittel erhalten oder zu einem Rabatt kaufen.