Wenn der Staat Subventionen zurückzahlen muss
Überzahltes Wohngeld muss in zwei Fällen zurückgezahlt werden.
Dies wurde vom Pensionsfonds der Ukraine (PFA) berichtet.
Der Pensionsfonds erklärt, dass die Gesetzgebung nur zwei Fälle vorsieht, in denen ein zu viel gezahlter Zuschuss an den Staat zurückerstattet wird:
- wenn im Antrag oder in der Erklärung ungenaue Angaben gemacht wurden und sich dies auf die Feststellung des Anspruchs auf Wohngeld und die Festlegung seiner Höhe ausgewirkt hat, die infolgedessen 10 nicht steuerpflichtige Mindesteinkommen der Bürger (170 Griwna) überstieg;
- wenn eine Person es versäumt hat, die Umstände, die sich auf die Überprüfung des Anspruchs auf Wohngeld oder dessen Höhe auswirken, innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Datum des Auftretens zu melden.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass die zuständige Stelle bei der Zuweisung von Wohngeld für den nächsten Zeitraum den Betrag des zu viel gezahlten Wohngeldes in die Zahlung der monatlichen Beträge des Wohngeldes einbeziehen kann. In diesem Fall dürfen die laufenden Zahlungen um höchstens 20 Prozent gekürzt werden.