Ministerium für Sozialpolitik: Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Diyya ändern, werden die IDP-Zahlungen nicht gestrichen

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IDP-Zahlungen werden nicht gestrichen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Diyya ändern
16:11, 08.03.2023

Die staatliche Finanzhilfe für den Aufenthalt wird nicht gestrichen, wenn die Binnenvertriebenen ihren Wohnsitz in der Anlage Diji gewechselt haben.



Dies teilte das Ministerium für Sozialpolitik mit.

Wenn Sie Ihren Wohnort über das Diyu wechseln, erhalten Sie weiterhin Zahlungen in Höhe von 2.000 UAH für einen Erwachsenen und 3.000 UAH für ein Kind oder eine Person mit einer Behinderung. Sie müssen keinen zusätzlichen Antrag bei den Sozialschutzbehörden stellen.

Sie müssen sich nur an die Sozialschutzbehörden an Ihrem neuen Wohnort wenden, wenn Sie weitere Fragen zum Erhalt der Mittel haben.

Eugenia Ruban

Eugenia Ruban schreibt über politische und wirtschaftliche Nachrichten. Sie betrachtet die großen Phänomene in der ukrainischen Politik und Wirtschaft aus der Perspektive, wie sie sich auf die einfachen Ukrainer auswirken werden.

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