Die Schweiz kann Drittländern erlauben, ihre Waffen an die Ukraine zu liefern

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Die Schweiz darf ihre Waffen an die Ukraine liefern
Oleg Kotov
Oleg Kotov

Die Mitglieder des Schweizer Unterhauses haben eine Initiative verabschiedet, die die Wiederausfuhr von Waffen aus Drittländern in die Ukraine erlauben würde.



Laut Gesetz verbietet die Schweiz die Wiederausfuhr von Waffen an kriegführende Länder. Die meisten Mitglieder der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats sind jedoch der Meinung, dass die Erlaubnis zur Wiederausfuhr die Schweizer Neutralität nicht verletzen würde, da die Schweiz selbst keine Waffen direkt an die Ukraine liefern würde.

Die Mitglieder der Kommission schlagen vor, Artikel 18 des Militärgütergesetzes (KMG) zu ändern, damit der Bundesrat (Schweizer Regierung - Anm. d. Red.) eine Erklärung über den Verzicht auf die Wiederausfuhr eines Landes, das Schweizer Militärgüter erworben hat, abgeben kann.

Die auf der Website des Schweizer Parlaments veröffentlichten Informationen besagen:

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) hat die Vorlage und die parlamentarische Initiative zur Wiederausfuhr von Rüstungsgütern mit 14 zu 11 Stimmen angenommen. Nichtexporterklärungen sollen in Fällen, in denen das völkerrechtliche Gewaltverbot verletzt wird, insbesondere im Fall des russisch-ukrainischen Krieges, widerrufen werden können.

Wenn das Gesetz geändert wird, wären Re-Exporte ab dem 1. Mai möglich und würden zunächst bis Ende 2025 gelten.